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Der Landesausschuss

Die Aufgaben des Landesausschusses ergeben sich aus § 20 der Landessatzung:

"Der Landesausschuss ist das höchste Organ des Landesverbandes zwischen zwei Landesparteitagen. Er trifft sich mindestens zweimal im Jahr, um über Aktivitäten auf Landesebene zu beraten und zu beschließen, um den Landesparteitag vorzubereiten und die Arbeit des Landesvorstandes zu kontrollieren.

Der Landesausschuss berät und beschließt insbesondere über:
1. grundsätzliche politische und organisatorische Fragen auf der Grundlage dieser Satzung, den Beschlüssen des Landesparteitages oder auf Antrag des Landesvorstandes,
2. den jährlichen Finanzplan,
3. Anträge, die an den Landesausschuss gestellt oder durch den Landesparteitag an den Landesausschuss überwiesen wurden,
4. Angelegenheiten, bei denen der Landesvorstand wegen ihrer politischen Bedeutung oder wegen der mit ihnen verbundenen finanziellen Belastungen eine Beschlussfassung des Landesausschusses für notwendig erachtet,
5. Kampagnen, die bei ihrer Durchführung erhebliche finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen der Kreisverbände binden.&quo


Bericht zur Sitzung am 4. Dezember 2010

Drei Wochen nach dem Landesparteitag tagte trotz winterlichem Wetter der Landesauschuss. Schwerpunkt der Tagesordnung waren Berichte und Diskussionen zu aktuellen politischen Fragen und die Behandlung überwiesener Anträge. HIER WEITERLESEN.


24. April 2010: Kleiner Parteitag erfolgreich beendet

Auf dem kleinen Parteitag der Linken in Brebach ging der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Saarländischen Landtag, Oskar Lafontaine, mit der Jamaika-Regierung hart ins Gericht. Er erneuerte seine Kritik an der Spendenpraxis von Parteien und forderte ein Parteispendenverbot von Unternehmen wie in Frankreich. MEHR