Änderungsantrag der Satzungskommission im Auftrag des LandesvorstandesHIER
S1 - Annahme
S2 - Ablehnung. Zusammen mit S26 abgestimmt
S3 - Keine Behandlung, da Versammlung als Ergebnis einer Alternativabstimmung S4 abstimmen möchte
S4 - Annahme
S5 - Annahme
S6a - Annahme
S6b - Annahme. Neuer Titel; neue Einleitung; Zusatz zu Absatz 2:
§5 Parteiordnung
Gegen die Ordnung der Partei verstößt insbesondere, wer:
1. Zugleich einer anderen Partei innerhalb des Tätigkeitsgebietes der Partei DIE LINKE. oder einer anderen politischen, mit der Partei DIE LINKE. konkurrierenden Gruppierung oder deren parlamentarischen Vertretung angehört;
2. Als Kandidat der Partei DIE LINKE. in eine Vertretungskörperschaft gewählt ist und der Fraktion DIE LINKE. nicht beitritt oder aus ihr ausscheidet, oder Mitglieder ohne wichtigen Grund aus der Fraktion ausschließt.
3. Presse, Rundfunk, das Internet oder sonstige Medien dazu nutzt, die Partei DIE LINKE. oder einzelne Mitglieder, sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Partei DIE LINKE. zu diffamieren.
4. Vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder an politische Gegner weitergibt.
5. Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.
S7 - Ablehnung
S8 - Ablehnung. Zusammen mit S11, S12, S13, S24, S27 und S28 abgestimmt
S9 - Ablehnung. Widerspruch zu Bundessatzung
S10 - Annahme. Zusammen mit S17, S20 und S22 abgestimmt.
S11 - Ablehnung. Zusammen mit S8 abgestimmt
S12 - Ablehnung. Zusammen mit S8 abgestimmt
S13 - Ablehnung. Zusammen mit S8 abgestimmt
S14 - Annahme
S15 - Annahme
S16 - Annahme
S17 - Annahme. Zusammen mit S10 abgestimmt
S18 - Zusammen mit S19 und S21 abgestimmt
S19 - Annahme. Zusammne mit S18 abgestimmt
S20 - Annahme. Zusammen mit S10 abgestimmt
S21 - Annahme. Zusammen mit S18 abgestimmt
S22 - Annahme. Zusammen mit S10 abgestimmt
S23 - Entfällt, da bereits auf dem letzten Landesparteitag geändert
S24 - Ablehnung. Zusammen mit S8 abgestimmt
S25 - Annahme
S26 - Ablehnung. Zusammen mit S2 abgestimmt
S27 - Ablehnung. Zusammen mit S8 abgestimmt
S28 - Ablehnung. Zusammen mit S8 abgestimmt
S29 - Annahme
S30 - Annahme
Zudem soll zur Weiterbearbeitung der Anträge eine Redaktionskonferenz einberufen werden, die dann die neue Landessatzung erstellt. Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Ablehnung. Widerspruch zu Bundessatzung