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Geschäftsordnung


Die Geschäftsordnung zu den Landesparteitagen finden Sie HIER.

Der Landesparteitag DIE LINKE. Saar

Gemäß Landessatzung ist der Landesparteitag das oberste Organ des Landesverbandes. Er berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen. Er findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt und tagt parteiöffentlich. Der Parteitag wird auf Beschluss des Landesvorstandes einberufen. Ihm gehören der Landesvorstand, 150 Delegierte aus den Gliederungen, die Delegierten des anerkannten Landesjugendverbandes sowie die Delegierten aus den landesweiten innerparteilichen Arbeitsgruppen an.