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31. August 2010 Aus dem Landtag

Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu Ostermann begrüßt

Der parlamentarische Geschäftsführer der Linkfraktion im saarländischen Landtag,  Prof. Dr. Heinz Bierbaum, begrüßt die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, mit der der Antrag Ostermanns auf einstweiligen Rechtsschutz als offensichtlich unzulässig und unbegründet zurückgewiesen wurde.

Damit bestätigten die Verfassungsrichter den umfassenden Anspruch auf Einsicht in alle Akten. Bierbaum erwarte, dass der Landtagspräsident nunmehr die Akten unverzüglich freigebe. Im Übrigen stellte das Gericht fest, dass Ostermann in seinen eigenen Rechten nicht verletzt sei. „Es geht bei dem Untersuchungsausschuss auch nicht um die Person Ostermann, sondern um die Frage nach möglichen politisch motivierten Gefälligkeitsentscheidungen“, so Bierbaum.