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5. August 2010 Aus dem Landtag

Steuerakten von Ostermann müssen freigegeben werden

Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Saarländischen Landtag, Prof. Dr. Heinz Bierbaum begrüßte, dass das Oberwaltungsgerichts des Saarlandes entschieden hat, dem Untersuchungsausschuss des Landtages die Steuerakten zugänglich zu machen.

 Die Auffassung des Saarbrücker Rechtsanwaltes Prof. Egon Müller, dass nur die Akten der Staatsanwaltschaft dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt werden dürften, sei absurd. Es sei Aufgabe jeden Parlamentes, Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen zu kontrollieren. Selbstverständlich müsse auch geprüft werden, ob die Steuerverwaltung bei den Steuerbescheiden für Ostermann sich an Recht und Gesetz gehalten habe.

 Bierbaum: „Der FDP-Politiker Ostermann verhält sich widersprüchlich. Auf der einen Seite heißt es, man habe nichts zu verbergen, auf der anderen Seite werden große Anstrengungen unternommen, dem Landtag die Einsichtnahme in die Akten zu verwehren. Das passt hinten und vorne nicht zusammen.“