Im ersten Quartal 2010 wurden 180.000 Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge verhängt. Das sind mehr als je zuvor. Bei Yvonne Ploetz, Bundestagsabgeordnete der Linken, löst die gesamte Sanktionspraxis verärgertes Kopfschütteln aus. Besonders scharf kritisiert sie das Sanktionsrecht bei Jugendlichen: „Unter 25-jährige Arbeitslosengeld-II-EmpfängInnen, die gegen ihre Verpflichtungen verstoßen, werden besonders scharf sanktioniert. Jugendlichen kann der Leistungsbezug bei Nichtantreten oder Abbrechen einer von der Arbeitsverwaltung zugewiesener Maßnahme, sofort um 100 % für drei Monate gekürzt werden kann. Beim zweiten Vergehen betrifft die Streichung auch die Heizungskosten und Miete. Lebensmittelgutscheine können beantragt, müssen aber nicht genehmigt werden. Hinzu kommt, dass sie auch weit häufiger sanktioniert werden. Ihre Sanktionsquote liegt bei zehn Prozent und ist damit dreimal so hoch wie bei den 25- bis 64-Jährigen. Studien des Deutschen Jugendinstituts zeigen, dass junge Menschen sehr unterschiedlich auf Druck und Sanktionen reagieren. Überschuldung und Obdachlosigkeit sind hier nur zwei mögliche Folgen neben Armut, Kriminalität, Vertrauensverlust und Perspektivlosigkeit. Diese Sanktionspraxis muss unverzüglich beendet werden! Das Existenzminimum darf niemals angetastet werden!“